Error
Porfavor rellene todos los campos
Point machine logo

Entwickelt von Hoteligy.com
Steuervergünstigungen für Einwohner in Spanien

Die steuerlichen Anreize für Spenden, die Steuerpflichtige, natürliche oder juristische Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien an die kanarische Adrián Hoteles Stiftung leisten, sind folgende:

NATÜRLICHE PERSONEN
Die natürlichen Personen, die Steuerpflichtigen der Einkommenssteuer, für die das Gesetz 35 / 2006, 28 vom November der Einkommenssteuer der natürlichen Personen gültig ist, und die Spenden an die kanarische Stiftung Adrián Hoteles spendet, können Steuererklärung die folgenden Abzüge absetzen:
Bis zu 150 € pro Jahr: 75%. Ab 150 €: 30%.
Wenn in der Regel mindestens drei Jahre lang Spenden an die Stiftung für einen gleichen oder höheren Betrag geleistet werden, führt der Überschuss über den ersten gespendeten 150-Betrag zu einem Abzug von 35%. Die Grundlage für den Abzug von Spenden darf 10% des zu versteuernden Einkommens des IRPF nicht übersteigen.

JURISTISCHE PERSONEN
Die juristischen Personen, Steuerpflichtigen der Körperschaftsteuer, für die das Gesetz 27 / 2014, 27 vom November der Einkommenssteuer der juristischen Personen gültig ist, und die Spenden an die kanarische Stiftung Adrián Hoteles leisten, können die folgenden Abzüge vornehmen:
Die Steuerentlastung bei der Körperschaftssteuer beträgt 35%. 
Bei Spenden, die mindestens drei Jahre lang an dasselbe Unternehmen gespendet wurden, ist der Abschlag 40%. Der Betrag der Spende wird bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer nicht als abzugsfähiger Aufwand betrachtet.