Das Jardines de Nivaria Hotel gewährt seinen Gästen die Benutzung der Parkgarage, sofern dies ausdrücklich und zuvor an der Hotelrezeption angefragt wurde.
Den Gästen wird empfohlen, die Garage zu benutzen, auch wenn diese unbewacht ist. Das Hotel haftet auβerdem nicht für Verluste oder Schäden, die auftreten können, wie zum Beispiel die Entwendung von Gegenständen, die sich im in den geparkten Fahrzeugen befinden, oder generell Beschädigungen am Fahrzeug.
Bei der kostenlosen Benutzung der Garage verpflichtet sich der Gast, diese angemessen zu benutzen. Dabei darf der Zugang anderer Fahrzeuge auf keinen Fall verhindert oder auf irgendeine Weise behindert werden.
Das Hotel haftet nicht für die missbräuchliche, unvorsichtige oder unbegründete Benutzung der Parkplätze durch seine Gäste. Das heiβt, dass im Falle eines Konflikts oder irgendeiner Art von Schaden, der sich aus dem Verstoß gegen die in diesem Vertrag genannte Verpflichtung ergibt, die betroffenen Gäste ihre Streitigkeiten direkt mit der Person lösen, mit der der Konflikt entstanden ist, oder deren Handlung den entsprechenden Verlust oder Schaden verursacht hat. Ist dies nicht möglich, werden Sie den Verlust oder Schaden direkt der vorgenannten Person in Rechnung stellen und somit das Hotel von jeglicher Verantwortung entlasten.